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Neuigkeiten

Was ist los in den Familienstützpunkten?

Die Familienstützpunkte im Landkreis Wunsiedel stellen ihr Jahresprogramm vor. Melden Sie sich gerne an.

Der Familienstützpunkt Marktredwitz ist derzeit leider unbesetzt. Wir hoffen auf eine schnelle Lösung, um wieder für euch da zu sein!

Herzlich Willkommen beim FamilienPortal im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Hier finden Sie viele tolle Angebote und Informationen, sowie Anlaufstellen für Familien.

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Gute Besserung an alle Krankis

Wir wünschen allen Krankis gute Besserung und den tapferen Angehörigen viel Kraft und Durchhaltevermögen...

Hier ein paar wichtige Infos zu den Kinderkranktagen und Kinderkrankengeld und was sonst noch im Krankheitsfall gut zu wissen ist.

Kinderfasching im Fichtelgebirge

Schau Dir diese Neuigkeiten "Kinderfasching im Fichtelgebirge 🤡" an: https://api.fichtelapp.de/?cat=manualArticle&id=90

Du hast die App noch nicht installiert? Dann lade sie Dir hier herunter: https://freiraum-fichtelgebirge.de/fichtelapp

U18-Bundestagswahl im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge startet


Vom 07. bis zum 14. Februar 2025 findet im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge die U18-Bundestagswahl statt. Die U18-Wahl ist die Wahl für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch nicht an regulären Wahlen teilnehmen dürfen. Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar will das jugendpolitische Projekt bundesweit Kinder und Jugendliche zur aktiven Auseinandersetzung mit demokratischen Prozessen und politischen Inhalten anregen.

Ziel ist es, das politische Bewusstsein und die demokratische Teilhabe junger Menschen zu stärken. Bei der diesjährigen U18-Bundestagswahl im Landkreis können die Jugendlichen ihre Stimme in fünf Wahllokalen abgeben.

Mehr Infos HIER

Informationen zur Schulwegkostenfreiheit: Landratsamt bietet Beratungsmöglichkeiten an

Für viele Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte steht derzeit die Frage nach einem Schulwechsel an. Damit der Wechsel auf die gewünschte Realschule oder das gewünschte Gymnasium nicht zu Problemen mit der Schulwegkostenfreiheit führt, empfiehlt das Team der Schulverwaltung am Landratsamt folgende Punkte zu beachten:

Kostenfreiheit des Schulweges kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Weg von der Wohnung der Schülerin oder des Schülers bis zur Schule in eine Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Dies ist die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrtkosten) erreichbar ist.

Ausnahmen: Wenn der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge den Schulweg aufgrund eines polizeilichen Gutachtens als besonders gefährlich oder beschwerlich anerkannt hat oder eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers die Beförderung erfordern, kann auch bei kürzeren Wegstrecken Kostenfreiheit zur nächstgelegenen Schule gewährt werden. Die Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule können nur übernommen werden, wenn ein Schulwechsel nicht zumutbar ist oder der Beförderungsaufwand die ersparten Kosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.

Kann ein Schüler bei der nächstgelegenen Schule nicht aufgenommen werden, werden die Fahrtkosten zu einer anderen, dann nächstgelegenen Schule, übernommen, wenn eine schriftliche Ablehnung vorliegt. Dies gilt nicht, wenn diese Ablehnung, z.B. durch eine verspätete Anmeldung, selbst verschuldet ist.

Damit die Voraussetzungen geprüft werden können, sollten sich interessierte Eltern rechtzeitig vor der Wahl einer Schule mit dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge - Schulverwaltung - Tel. 09232/ 80-393 in Verbindung setzen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Homepage: www.landkreis-wunsiedel.de/Schulwegkosten

 

 

Neue Familienpatinnen und Familienpaten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Familienpatinnen und Familienpaten begleiten Familien zeitlich befristet – in der Regel für ein Jahr – mit einem wöchentlichen Kontakt von bis zu drei Stunden. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Sie unterstützen im Alltag, kümmern sich um die Kinder, begleiten zu Arztbesuchen oder anderen Terminen und schaffen Freiräume für die Eltern, etwa für Einkäufe oder persönliche Termine.

Weitere Infos HIER

Das ändert sich 2025 für Familien

Im neuen Jahr gibt es verschiedene Änderungen für Familien:

Das monatliche Kindergeld beträgt nun 255 Euro pro Kind. Das sind 5 Euro mehr.

Der Sofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt von monatlich 20 auf 25 Euro je Kind. Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags erhöht sich dadurch auf 297 Euro (vorher 292 Euro) pro Kind.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro – von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.

Ab sofort beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre 482 Euro (vorher 480 Euro). Auch in allen anderen Altersgruppen steigt der Betrag ein wenig.

Seit diesem Jahr können Familien mehr Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Und zwar jetzt 80 Prozent statt zwei Drittel der Betreuungskosten je Kind. Es lassen sich nun maximal 4.800 Euro (vorher 4.000 Euro) für jedes Kind unter 14 Jahren als Sonderausgaben geltend machen.

Ab Mai 2025 können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Bislang ging das nur für einen Ehepartner. Die Kinder können ebenfalls Doppelnamen erhalten. Das geht auch dann, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen.

(Text: instagram, elternsein_info)

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