Familien blicken auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Sie brauchen deshalb in vielen Bereichen Unterstützung, aber auch Erholungsangebote, um sich von den vergangenen Monaten erholen und Kraft für den Alltag tanken zu können.
Die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern" ermöglicht deshalb Familien mit kleineren Einkommen kostengünstigen Urlaub in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen. Außerdem können von der Maßnahme Familien profitieren, die Angehörige mit einer Behinderung haben.
Die berechtigten Familien bezahlen nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern. Familien können den Zuschuss zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022. Für die Maßnahme stellt das Bundesfamilienministerium 2021 und 2022 insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Familien können die vergünstigte Familienauszeit in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Unterkünften in ganz Deutschland buchen.
Weitere Infos und Voraussetzungen finden Sie unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien
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