Für Kinder, die nach dem 01.09.2021 geboren wurden, gibt es einige Veränderungen im Elterngeldbezug:
- Ab sofort dürfen Sie während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.
- Der Partnerschaftsbonus wird flexibler: Ab jetzt kann dieser zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung.
- Wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, darf das Geld aus den übrigen Monaten behalten.
- Wenn Sie Eltern von Frühgeborenen sind, erhalten Sie mehr Elterngeld: Eltern von besonders frühgeborenen Kindern erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Je nachdem wie früh das Kind auf die Welt gekommen ist, gibt es ab sofort bis zu 4 Monate mehr Basiselterngeld bzw. bis zu 8 Monate mehr ElterngeldPlus.
Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102
oder bei den örtlichen Schwangerenberatungsstellen.
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