Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden (auch Rückstellungs- und Korridorkinder). Auch Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil.
Wichtig: Wenn kein Nachweis über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung U9 vorliegt, ist eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend. Zuvor sollte versucht werden, die noch ausstehende Vorsorgeuntersuchung U9 beim Kinderarzt durchführen zu lassen.
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