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| 23.01.2024

Neue Unterhaltsbeträge 2024

Zum 01.01.2024 ändern sich die Unterhaltsbeträge: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 ist da. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.

Zur ausführlichen Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.

Wenn Sie Fragen zur Höhe des Unterhalts haben wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Beistandschaft.

Auch für Volljährigenunterhalt wurde die Information überarbeitet.

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