Im neuen Jahr gibt es verschiedene Änderungen für Familien:
Das monatliche Kindergeld beträgt nun 255 Euro pro Kind. Das sind 5 Euro mehr.
Der Sofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt von monatlich 20 auf 25 Euro je Kind. Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags erhöht sich dadurch auf 297 Euro (vorher 292 Euro) pro Kind.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro – von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
Ab sofort beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre 482 Euro (vorher 480 Euro). Auch in allen anderen Altersgruppen steigt der Betrag ein wenig.
Seit diesem Jahr können Familien mehr Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Und zwar jetzt 80 Prozent statt zwei Drittel der Betreuungskosten je Kind. Es lassen sich nun maximal 4.800 Euro (vorher 4.000 Euro) für jedes Kind unter 14 Jahren als Sonderausgaben geltend machen.
Ab Mai 2025 können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Bislang ging das nur für einen Ehepartner. Die Kinder können ebenfalls Doppelnamen erhalten. Das geht auch dann, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen.
(Text: instagram, elternsein_info)
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