Die anderen dürfen „immer” länger. Wer kennt das nicht? Die Kinder oder Jugendlichen wollen abends mit ihren Freunden oder Freundinnen ausgehen und angeblich dürfen alle anderen länger wegbleiben als Ihre Tochter oder Ihr Sohn.
Allerdings sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzliche Rahmenbedingungen bindend. Einen ersten Überblick dazu finden Sie hier.
Bei Fragen zum Thema können Sie sich auch an die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Wunsiedel wenden.