Haushaltshilfe

Fröbelstraße 5
95030 Hof
Haushaltshilfe als ein Teilbereich der Familienpflege richtet sich an Familien mit Kindern, in denen ein Elternteil vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Seit dem 01.01.2016 haben außerdem alleinstehende Personen nach Operationen oder bei vorübergehender schwerer Erkrankung Anspruch auf Haushaltshilfe. Unsere fachlich qualifizierten FamilienpflegerInnen kommen für die Dauer der Krankheit täglich stundenweise zu Ihnen nach Hause und entlasten Sie im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
Mögliche Gründe für die Inanspruchnahme unserer Leistung sind etwa:
Risikoschwangerschaft (z.B. Frühwehen oder Schwangerschaftsdiabetes)
Stationäre Klinikaufenthalte
Beeinträchtigung nach Operationen
Stationäre und ambulante Entbindung
Postpartale Depression
Sonstige schwere Erkrankungen (z.B. Krebserkrankung)
Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkassen nach § 38 Abs. 1 und 2 SGB V und § 199 RVO.