Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Straße 9
95632 Wunsiedel
Die Urkundsbeamten der Jugendämter sind befugt, Urkunden aufzunehmen u. a. über
die Vaterschaftsanerkennung
die jeweils erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt des Elternteils, der das Kind betreut (Betreuungsunterhalt)
die Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärungen)
Wenn Sie eine der oben aufgeführten Erklärungen beim Kreisjugendamt Wunsiedel beurkunden lassen möchten, empfiehlt es sich dringend, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Alle wichtigen Infos dazu auf der Website siehe unten.
Nachweis über die alleinige elterliche Sorge (Negativattest)
Wenn eine Mutter bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet ist und für dieses Kind keine Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben wurden und keine Entscheidung des Familiengerichts über die gemeinsame elterliche Sorge vorliegt, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Sie kann hierüber eine Bescheinigung, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, vom Jugendamt bekommen.
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