Krankenversicherung für das Kind
Die Krankenversicherung Ihres Kindes ist davon abhängig, wie die Eltern versichert sind. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kann das Kind bei einem Elternteil beitragsfrei mit versichert werden.
Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, wird auch das Kind privat versichert. Es fallen für das Kind zusätzliche Versicherungsbeiträge an (das Kind kann zwar Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, aber eben nicht kostenfrei).
Unübersichtlicher wird es, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere Elternteil privat krankenversichert ist. Hier spielt die Höhe des Einkommens der Elternteile eine Rolle. Die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist dann unmöglich, wenn der privatversicherte Elternteil der "Hauptverdienende" ist und sein Einkommen über der sog. "Bemessungsfreigrenze" liegt.
Informationen zur Familienversicherung finden Sie im Familienportal des Bundes.
Wann?
Innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt; Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt.
Wo?
bei Ihrer Krankenkasse
Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunde Ihres Kindes, Ausgefülltes Formular der Krankenkasse, Krankenversichertenkarte Ihres Kindes (falls schon vorhanden)
Das Standesamt händigt Ihnen die Unterlagen aus, die Sie brauchen, um Ihr Baby bei der Krankenversicherung anzumelden.