Anspruch nach einer Fehlgeburt
Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ab dem 1. Juni 2025
Ab dem 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten:
Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche wird die Schutzfrist bis zu zwei Wochen betragen,
bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche werden es sechs Wochen sein und
bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen.
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