Krankheit
Chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitation sozialmedizinische Nachsorge verordnet bekommen. Die Maßnahmen der sozialmedizinischen Nachsorge umfassen insbesondere das Koordinieren der verordneten Leistungen sowie das Anleiten und Motivieren zu deren Inanspruchnahme durch den Patienten.
Weitere Infos finden Sie hier.
(Text: www.kbv.de)