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Adoption

Ungewollt schwanger - und jetzt?

Schwangere Frauen können in eine Lebenssituation geraten, in der sie sich nicht vorstellen können, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Manche Dinge erscheinen für sie möglicherweise unendlich kompliziert und ausweglos. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich eine Frau aufgrund ihres Alters, ihrer gesundheitlichen oder ihrer gesamten Lebenssituation nicht in der Lage sieht, für ihr Kind zu sorgen. Manchmal fühlen sich schwangere Frauen nicht in der Lage, ihr Kind emotional anzunehmen. Es kann auch sein, dass sie oft nicht mit der Unterstützung des Vaters ihres Kindes oder ihrer Familie rechnen können oder dass sich ihre Partnerschaft in einer Krise befindet oder eine Trennung bereits erfolgt ist.

Wenn für diese Frauen keine anderen Hilfsangebote (z. B. finanzielle Hilfen, Sicherstellung der Kinderbetreuung durch Krippe, Tagesmutter oder Hort, Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung) möglich oder vorstellbar erscheint, überlegen sie eventuell auch, sich von ihrem Kind zu trennen und diesem das Aufwachsen in einer Familie mit festen Bezugspersonen zu ermöglichen. Dies könnte in einer Pflegefamilie oder einer Adoptivfamilie der Fall sein.

Wie auch immer Sie sich entscheiden - Sie sollten in aller Ruhe alle Möglichkeiten und Hilfen überdenken und sich hierzu rechtzeitig fachliche Hilfe des Jugendamtes holen. Das Jugendamt kann ggf. weitere Beratungsstellen nennen, die ergänzende oder spezielle Beratung anbieten.

Adoption - ein möglicher Weg?

Manchmal sind die Lebensverhältnisse insgesamt so schwierig, dass Eltern/Mütter trotz verschiedener Hilfsangebote keine Möglichkeit sehen, ihr Kind auf Dauer selbst versorgen und erziehen zu können.
Eine Adoption bedeutet eine endgültige Trennung, wobei dieser Verlust vielfältige Gefühle auslösen kann.
Schmerz und Trauer oder auch Gefühle wie Ohnmacht und Scham werden Sie nach einer solchen Entscheidung eventuell über einen langen Zeitraum in wechselnder Intensität begleiten.
Umso wichtiger ist es, dass Sie sich im Vorfeld Klarheit über die Folgen einer Adoption verschaffen und anstehende Fragen offen mit der Vermittlungsstelle klären.

Die Entscheidung für Adoption kann für Sie auch Erleichterung bedeuten. Sie haben die Möglchkeit, die Verantwortung für Ihr Kind auf andere Eltern zu übertragen, die für das Kind sorgen, wie Sie es gerne möchten.
Häufig wird behauptet, dass Mütter/Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben, "Rabeneltern" seien. Zunehmend mehr Menschen erkennen aber, dass diese Eltern durch den Entschluss einer Adoptionsfreigabe eine für das Kind verantwortungsbewusste Entscheidung treffen.

Wie auch immer Ihre Entscheidung aussieht, lassen Sie sich von niemandem hierzu drängen.

Was bedeutet Adoption?

Mit Adoption ist die "Annahme als Kind" gemeint. Aus rechtlicher Sicht bedeutet dies, dass Sie sich von Ihrem KInd trennen und nicht mehr mit ihm verwandt sind. Das Kind gehört nach der Adoption ganz zur neuen Familie - mit allen Rechten und Pflichten eines leiblichen Kindes. Sie haben gegenüber Ihrem Kind dann weder Pflichten
(z. B. Unterhalt) noch Rechte (z. B. das Recht auf Kontakte).

Aus menschlicher und psychologischer Sicht werden Sie aber für Ihr Kind immer die Eltern bleiben, die ihm das Leben geschenkt haben.

Welche Formen der Adoption gibt es?

Eine Adoption erfolgt meistens inkognito. Das bedeutet, dass Sie Namen und Anschrift der Adoptiveltern nicht erfahren. Sie werden aber über die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse der Adoptiveltern
so weit es geht informiert und haben auch die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen bei der Auswahl der Adoptiveltern Ihres Kindes einzubringen.

Es gibt weiter sogenannte halboffenen Adoptionen; hierbei besteht die Möglichkeit, die künftigen Adoptiveltern persönlich kennen zu lernen. Bei einer offenen Adoption , die sehr selten durchgeführt wird, sind Adoptiveltern bereit, Namen und Anschrift bekannt zu geben und weitere Treffen mit Ihnen privat zu organisieren.

Wie ist die rechtliche Situation?

Wenn Ihr Kind geboren wird, haben Sie in der Regel automatisch die elterliche Sorge. Trotzdem kann das Kind mit Ihrem Einverständnis von möglichen künftigen Adoptiveltern schon in der Geburtsklinik aufgenommen werden.
Sie behalten weiterhin die elterliche Sorge, bis Sie frühestens 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes die Möglich-keit haben, bei einem Notar in die Adoption einzuwilligen. Auch wenn eine Frau mit dem leiblichen Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist, muss dieser notariell zustimmen.

Mit der Unterschrift beim Notar verzichten Sie unwiderruflich auf alle Rechte und Pflichten an Ihrem Kind. Danach wird das für den Wohnort der Adoptiveltern zuständige Jugendamt bis zum Abschluss der Adoption automatisch Vormund Ihres Kindes.

Sobald das Kind in der Adoptivfamilie lebt, spricht man von einem Adoptionspflegeverhältnis, wobei die Adoptiv-eltern voll umfänglich für das Kind sorgen, während zum Jugendamt als Vormund noch regelmäßige Kontakte bestehen. Es soll dadurch sicher gestellt werden, dass ein sogenanntes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Wenn sich alles positiv entwickelt, haben die Adoptiveltern letztlich die Möglichkeit, beim Notar einen Antrag auf Annahme als Kind zu stellen. Das Vormundschaftsgericht erlässt schließlich den Adoptionsbeschluss. Das Kind bekommt dadurch den Familiennamen der Adoptiveltern und die Adoption wird rechtskräftig.

Adoptionsstelle Oberfranken Ost

Gemeinsame Adoptionsvermittlungs- und Beratungsstelle
der Jugendämter der Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach, Wunsiedel sowie der Städte Bayreuth und Hof

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