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Schwangerschaftskonfliktberatung

Bei ungeplanter/ungewollter Schwangerschaft stehen Ihnen während dieses schwierigen Entscheidungsprozesses qualifizierte Beraterinnen mit Gesprächen und der Vermittlung von Hilfsangeboten zur Seite.

  • Wir bieten die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 219 StGB an und stellen die Beratungsbescheinigung aus, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches erforderlich ist.

  • Sie können alleine, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.

  • Wir unterliegen der Schweigepflicht und gehen vertraulich mit Ihrem Anliegen um. Auf Wunsch beraten wir anonym.

  • Unsere Beratung ist kostenlos.