Schwangerschaftskonfliktberatung
Bei ungeplanter/ungewollter Schwangerschaft stehen Ihnen während dieses schwierigen Entscheidungsprozesses qualifizierte Beraterinnen mit Gesprächen und der Vermittlung von Hilfsangeboten zur Seite.
Wir bieten die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 219 StGB an und stellen die Beratungsbescheinigung aus, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches erforderlich ist.
Sie können alleine, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und gehen vertraulich mit Ihrem Anliegen um. Auf Wunsch beraten wir anonym.
Unsere Beratung ist kostenlos.