Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die bayerische „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen durch freiwillige finanzielle Zuwendung. Ziel ist die bestehende Notlage der schwangeren Frau abzuwenden oder zu erleichtern.
Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Landesstiftung besteht nicht.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Die Schwangere muss vor der Geburt einen Antrag bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen stellen.
im Landkreis Wunsiedel: siehe Kontaktdaten unten
Die Schwangerschaft muss durch ein Attest oder mit Hilfe des Mutterpasses nachgewiesen werden
Der Hauptwohnsitz der Schwangeren muss in Bayern liegen.
Des Weiteren muss sich die Schwangere in einer finanziellen Notlage befinden und ihr Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Folgeantrag bis zum dritten Lebensjahr möglich.
Grundsätzlich können nach entsprechender Bewilligung Zuschüsse für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt stehen, gewährt werden.