Anträge in besonderen Lebenslagen: Bürgergeld
Sie haben finanzielle Nöte und wissen nicht wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, um ggfs. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Absicherung des Existenzminimums) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erhalten.
Dabei ist es zunächst unerheblich, ob Sie sich in Beschäftigung befinden oder nicht, sondern ob das vorhandene Einkommen ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.
Nach Ihrer Antragstellung wird durch die Leistungsabteilung geprüft, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Wie kann die Antragstellung erfolgen?
Die Antragstellung ist formlos also mündlich, telefonisch, per E-Mail, online oder schriftlich möglich.
Online über Jobcenter digital: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
Oder direkt über die Kontaktdaten des Jobcenters: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-fichtelgebirge-marktredwitz.html
Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragstellung und beim Ausfüllen der Antragsunterlagen?
Die Antragsvordrucke und ein Erklärvideo zur Antragstellung finden Sie online.
Antragsvordrucke: www.jobcenter.digital > Downloads >> weitere Downloads
Gerne können Sie auch einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe vereinbaren.
Welche Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Rahmen des Bürgergeldes gezahlt?
Die Leistungen setzen sich zusammen aus:
Regelbedarf (z.B. für Ernährung, Kleidung und Bedarfe des täglichen Lebens)
Ggf. Mehrbedarfen (z.B. bei Schwangerschaft; Alleinerziehende; besondere Lebenslagen). Weitere Informationen dazu können Sie im Merkblatt Bürgergeld auf Seite 44 finden.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf einmalige Leistungen gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Bürgergeld auf Seite 49
Welche Leistungen können mir nach der Bewilligung des Bürgergelds noch zustehen?
Leistungen für Bildung und Teilhabe (siehe Merkblatt Bürgergeld S. 67f)
Soziale Sicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) (siehe Merkblatt Bürgergeld S. 69 ff)
GEZ-Befreiung: Wenn Sie während des Bezugs von Bürgergeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden wollen, ist dies mit einem schriftlichen Antrag möglich. Diesen erhalten Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de/service bzw. an der Kundentheke des Jobcenters. Dem Antrag fügen Sie bitte die Original-Bescheinigung bei, die Sie mit Ihrem Bürgergeld-Bewilligungsbescheid erhalten.
Dieser Artikel dient nur zur kurzen Übersicht und gewährleistet keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Bürgergeld entnehmen.