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Ausbildungsförderung

Für Vollzeitausbildungen an Schulen wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BayAföG) geleistet.

Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn der Auszubildende, sein Ehegatte und seine Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens aufzubringen. In bestimmten Fällen (z. B. beim Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen oder bei langjähriger Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens.

Die Ausbildungsförderung teilt sich in drei große Förderbereiche auf:

  • Ausbildungsförderung für Schüler (Schüler-BAföG)

  • Ausbildungsförderung für Studenten (Studenten-BAföG)

  • Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen (Meister-BAföG)

Genauere Auskünfte sind beim Landratsamt Wunsiedel zu erfragen.

https://www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/sozialwesen/ausbildungsfoerderung

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